Volksschule Gänserndorf stellt sich vor
Die Volksschule Gänserndorf hat rund 340 Schülerinnen und Schüler, die in 17 Klassen unterrichtet werden. Gleichzeitig besuchen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unsere Schule. Diese werden integrativ unterrichtet. Für Kinder die schulpflichtig aber nicht schulreif sind, gibt es eine Vorschulklasse.
An der Volksschule Gänserndorf arbeiten derzeit ca. 34 Lehrerinnen und Lehrer unter der Leitung von Volksschuldirektorin Edith Vogl, BEd.
Lydia Lackenbauer ist Leiterstellvertreterin. Die Volksschule Gänserndorf wird von unserem Schulwart Herrn Christian Schaffer gemeinsam mit mehreren Reinigungskräften betreut.
Das Schulgebäude ist ca. 25 Jahre alt und wurde um 5 Klassen und einen Geräteturnsaal erweitert. Diese Klassen stehen uns seit dem Schuljahr 2009/2010 zur Verfügung. Alle Klassen sind mit Computern bzw. Laptops ausgestattet, die den Kindern das Lernen mit diesem Medium ermöglichen sollen. Neun Klassen verfügen bereits über ein Smartboard. Das an die Schule angeschlossene Freiareal mit Funpark ist eine wunderbare Ergänzung für den Turnsaal und ermöglicht abwechslungsreiche Turnstunden und Pausen.
Werkunterricht
Im Werkunterricht sollen die Kinder die Gelegenheit haben, verschiedene Materialien, verschiedene Werkzeuge und unterschiedliche Techniken kennen zu lernen. Ziel ist nicht das perfekte Weihnachtsgeschenk für die Oma, sondern das Entdecken einer neuen Begabung oder eines neuen Hobbys. Unsere Werklehrerinnen unterstützen die Kinder mit viel Geduld.
Sprachförderung
Kinder, deren Eltern mit einer anderen Muttersprache aufgewachsen sind, haben oft Probleme beim Erlernen der deutschen Sprache. Ohne ausreichende Kenntnisse ist ihnen aber der Zugang zu den zahlreichen Bildungswegen in Österreich nur erschwert möglich. Eine eigene Lehrerin unterstützt diese Kinder in täglichen Fördereinheiten beim Erlernen der Sprache oder beim Verbessern vorhandener Sprachkenntnisse.
Fördermaßnahmen
Wir nehmen jedes Kind als Individuum, mit seinen persönlichen Stärken und Schwächen wahr, wollen die Stärken fördern und die Kinder bei der Arbeit an ihren Schwächen bestmöglich unterstützen.
Integration
Kindern mit Migrationshintergrund soll eine individuelle und bestmögliche Förderung zuteil kommen.
Kooperation mit der Musikschule
Wir bieten eine Kooperation mit der Musikschule an. Es wird eine breite Auswahl an Instrumenten angeboten. Die Kinder proben in der Gruppe mit ihrem Instrument.
Religionsunterricht
An der Volksschule Gänserndorf wird katholischer, evangelischer, orthodoxer, alevitischer oder islamischer Religionsunterricht angeboten. Die Kinder können am Religionsunterricht ihres Bekenntnisses teilnehmen.
Beratungslehrerin und Schulsozialarbeiterin
An der Volksschule Gänserndorf sind eine Beratungslehrerin und eine Schulsozialarbeiterin tätig.
Unser Leitbild
Wir nehmen jedes Kind als Individuum, mit seinen persönlichen Stärken und Schwächen wahr, wollen die Stärken fördern und die Kinder bei der Arbeit an ihren Schwächen bestmöglich unterstützen.
Wir achten darauf, dass die Kinder einander mit ihren unterschiedlichen Persönlichkeiten akzeptieren und tolerieren.
Der Lehrplan gibt uns Standards vor, an denen wir uns orientieren. Wir akzeptieren jedoch, dass diese Standards von den Kindern auf unterschiedliche Weise und zu unterschiedlichen Zeiten erreicht werden.
Der Weg zu diesen Zielen soll abwechslungsreich, zeitgemäß und möglichst anschaulich sein.
Wo es möglich ist, lernen die Kinder selbstständig und eigenverantwortlich.
Wir sind offen für Mitarbeit der Eltern.
Eltern sind unsere Partner. Gemeinsam können wir die Ziele bestmöglich erreichen.
Wir Lehrerinnen und Lehrer sind ein Team – gemeinsam sind wir stark!
Volksschule Gänserndorf in Zahlen
340
Kinder
17
Klassen
34
Lehrerinnen und Lehrer
Hausordnung
In Ergänzung zu den Bestimmungen der Schulordnung im Schulunterrichtsgesetz § 43 bis § 50 gilt auf dem gesamten Areal der Volksschule Gänserndorf folgende Hausordnung:
Unsere Schule ist ein Lebensort, an dem Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Eltern eng zusammenarbeiten. Hier wollen wir gemeinsam lernen. Der Schulalltag soll uns Freude machen. Die Ordnung der Schule regelt das Zusammenleben von Kindern und Erwachsenen unserer Schule. Sie soll dazu beitragen, dass sich alle wohlfühlen und niemand zu Schaden kommt. Dies kann nur gelingen, wenn alle die Regeln einhalten.
Die Kinder dürfen ab 7:50 Uhr in die Schule. Kinder, die für den Frühhort angemeldet sind, dürfen zur vereinbarten Zeit in die Schule und werden durch das dafür vorgesehene Personal der Gemeinde beaufsichtigt.
Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte beginnt um 7:50 Uhr und endet, nachdem die Schülerinnen und Schüler nach Unterrichtsschluss bei der Garderobe entlassen worden sind.
Der Unterricht beginnt um 8:05 Uhr. Ab 8:10 ist das Schultor abgeschlossen. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Kind pünktlich zum Unterricht erscheint.
Kinder, die den Hort besuchen, werden nach dem Unterricht von den Hortpädagoginnen übernommen.
Außerhalb der Unterrichtszeit dürfen sich die Kinder nicht im Schulgebäude aufhalten.
Eltern verabschieden sich von ihren Kindern vor der Schule. Eine Ausnahme besteht für die Kinder der ersten Klassen in der Zeit bis zum Freitag der zweiten Schulwoche. Ihre Eltern dürfen sie bis in die Garderobe begleiten.
Elterngespräche können vor dem Unterricht nicht geführt werden, es sei denn, sie sind angemeldet.
Gespräche mit Lehrkräften oder der Schulleitung sind nur zu vereinbarten Terminen oder den dafür vorgesehenen Sprechstunden möglich. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Wenn Eltern in die Schule kommen, müssen sie sich nach dem Betreten des Gebäudes beim Schulwart anmelden.
Gefährliche Gegenstände mit denen andere verletzt werden könnten, dürfen nicht mit in die Schule genommen werden.
Die Meldung der Abwesenheit von Kindern und sonstiger Informationsaustausch erfolgt über die Telefonnummer oder die Kommunikationsplattform, die ihnen die Lehrerin Ihres Kindes bekannt gibt.
Eltern, die ihr Kind abholen, können es vor dem Schulgebäude übernehmen.
Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulareal ist uns sehr wichtig.
Mutwilliges Beschädigen von Einrichtungsgegenständen und Lehrmitteln ist nicht entschuldbar und kann teuer werden, da diese Gegenstände von den Eltern ersetzt werden müssen.
Das Verlassen des Schulgeländes ist für Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts und der Pausen verboten, außer eine Lehrerin oder ein Lehrer erteilt die Erlaubnis dafür.
Fahrräder, Roller und Inlineskates dürfen nicht mit in das Schulgebäude genommen werden. Diese werden vor dem Schulhaus in den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt. Die Schule übernimmt dafür keine Verantwortung.
Eltern, die ihre Kinder mit dem PKW in die Schule bringen oder von dort abholen, parken in ausreichendem Abstand zum Schulgebäude, um Kinder nicht zu gefährden oder um ihnen beim Überqueren der Straße nicht die Sicht zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kind nur aus- oder einsteigen lassen wollen, so nützen Sie bitte die Durchfahrt links neben der Schule oder den Parkplatz gegenüber der Schule.
Kaugummis sind im ganzen Schulgebäude verboten.
Handys müssen im Schulhaus ausgeschaltet sein. Filmaufnahmen, Fotos und Tonaufnahmen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet.
Die Schule übernimmt keine Verantwortung für mitgenommene technische Geräte, nicht benötigte Geldbeträge und Wertgegenstände.
Das Mitteilungsheft ist vom Schulkind jeden Tag mitzubringen, da es der Verständigung zwischen Schule und Elternhaus dient. Die Erziehungsberechtigten kontrollieren täglich auf Eintragungen und nehmen die Mitteilungen durch Unterschrift zur Kenntnis.
Für den Schulweg, die Busfahrt und das Verhalten der Kinder auf dem Schulweg und vor dem Schulhaus sind die Eltern verantwortlich.
Rauchen ist auf der gesamten Schulliegenschaft (im Schulgebäude und auf den zur Schulliegenschaft gehörenden Außenanlagen) verboten. Wir ersuchen auch vor der Schule wartende Eltern, nach Möglichkeit nicht zu rauchen, zumindest aber Zigarettenstummel in den Mistkübel zu werfen.
Zwischen zweiter und dritter Stunde gibt es eine 15- minütige Pause, in der die Kinder durch Gangaufsicht betreut werden.
Die Schülerinnen und Schüler sind für die Ordnung in der Garderobe verantwortlich.
Fachräume (Werksaal, Küche, Turnsaal) werden nur mit einer Lehrerin bzw. Lehrer betreten.
Die Geräte dürfen nur nach Anweisung der Lehrkraft geholt oder verstaut werden.
Bei den Computern ist das Essen und Trinken nicht erlaubt.
Die Computer werden erst nach Aufforderung der Lehrkräfte benutzt.
Es dürfen keine Programme am Computer durch Schülerinnen und Schüler installiert werden.
Bei Missachtung der Regeln ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:
- Die Erziehungsberechtigten werden zu einem Gespräch in die Schule gebeten.
- Verunreinigungen müssen selbst beseitigt werden, wenn dies zumutbar ist.
- Bei Verwendung von Handys oder anderen elektronischen Geräten werden diese von der Lehrerin oder dem Lehrer in Verwahrung genommen und nach Ende des Unterrichts zurückgegeben. Bei wiederholter Verwendung erfolgt die Rückgabe an die Erziehungsberechtigten.
- Der Schüler/Die SchülerIn kann von Veranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn durch sein/ihr Verhalten die eigene oder die Sicherheit anderer gefährdet wird